Vermögenswirksame Leistungen anlegen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, wenn dies in Tarif- oder Arbeitsverträgen verankert ist.

https://www.vermoegenswirksame-Leistungen.euVermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers. Besteht ein Anspruch, muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein spezieller Sparplan abgeschlossen werden. Durch den Arbeitgeber erfolgt die Überweisung des vereinbarten Geldbetrages auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto. Über die Spareinlagen kann der Arbeitnehmer erst nach sieben Jahren verfügen. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme müssen die staatlichen Fördergelder zurückgezahlt werden. Wer mehr über die Pflichten bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen erfahren möchte, der kann hier die Webseite besuchen und weitere Informationen erhalten.

Wer anspruchsberechtigt ist

Die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber können nicht auf andere Personen übertragen werden. Vermögenswirksame Leistungen sind Bestandteil des Lohnes bzw. Gehaltes und unterliegen somit der Sozial- und Lohnsteuerpflicht. Reicht nach Abzug der Lohnnebenkosten der verbleibende Lohn nicht mehr für die vermögenswirksamen Leistungen aus, ist der  Arbeitnehmer verpflichtet, den sich daraus ergebenden Differenzbetrag an den Arbeitgeber zu zahlen.

Wird die Einkommensgrenze innerhalb der sieben Jahre nicht überschritten (Verheiratete bis 35.800,00 EUR, Ledige bis 17.900,00 EUR) und die Geldanlage Form und das Anlageinstitut durch den Arbeitnehmer selbst bestimmt, werden die vermögenswirksamen Leistungen durch den Staat in Form von Sparzulagen gefördert (Fünftes Vermögensbildungsgesetz).

Wo kann man VL Leistungen anlegen?

Es gibt verschiedene Geldanlage Formen, jedoch werden nicht alle Varianten von Seiten des Staates gefördert. Bausparverträge und Sparpläne in Investmentfonds fördert der Staat und für diese Geldanlagen interessieren sich dementsprechend die meisten Arbeitnehmer.

Vorteile eines Bausparvertrages sind zum einen die relativ hohe Sicherheit. Beim Sparplan in einen Investmentfond bestehen Risiken, die aber durch eine langfristige Geldanlage Dauer minimiert werden können.

Banksparpläne zeichnen sich durch ein geringes Risiko und demzufolge geringe Zinsen aus. Diese Geldanlage Form wird nicht staatlich gefördert. Die betriebliche Altersvorsorge wird ebenfalls nicht vom Staat gefördert, da die Beiträge aber sozial- und lohnsteuerfrei sind, können hier die steuerlichen Vorteile genutzt werden. Weiterführende Informationen zur privaten Rentenvorsorge mit der Riester Rente oder Rürup Rente kann man bei Ruerup-Riester-Rente.net erhalten und auch einen Tarifvergleich der möglichen Anbieter.

Arbeitnehmersparzulage nicht vergesen

Die Arbeitnehmersparzulage muss mit der jährlichen Steuererklärung (Anlage N) beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Beizufügen ist die Bescheinigung des Anlageinstitutes. Die Wohnungsbauprämie wird bei der Bausparkasse beantragt. Durch das Finanzamt werden die Fördersummen erst nach Ende der Sperrfrist, also nach 7 Jahren, in den Sparvertrag eingezahlt.

Die aus Investmentfonds-Sparplänen erzielten Zinsen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen ab dem 01.10.2009 der Abgeltungssteuer, das heißt, es müssen hierauf 25 % Steuern gezahlt werden. Die Steuern werden gleich dort abgezogen, wo die Gewinne mit Investmentfonds erzielt werden, in der Regel bei den Finanzinstituten. Anleger mit einem kleinerem Einkommen und demzufolge einem geringeren individuellen Steuersatz können sich die zuviel gezahlten Steuern vom Finanzamt (Steuererklärung) zurückholen.