Als fünfte Säule der Sozialversicherung wurde die gesetzliche Pflegeversicherung 1995 eingeführt.
Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die Pflegeversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen der Bundesbürger. Die gesetzlichen Krankenkassen versichern ihre Mitglieder gleichzeitig auch in der Pflegeversicherung. Eine private Pflegeversicherung müssen Versicherte der privaten Krankenversicherung abschließen, die man aber nicht mit einer privaten Zusatzpflegeversicherung verwechseln sollte.
Verschiedene Leistungen möglich
Bei den Krankenkassen errichtete Pflegekassen sind die Träger der Pflegeversicherung. So haben die Versicherten in der Pflegeversicherung unter anderem Anspruch auf:
– Dienst-, Geld- und Sachleistungen (§ 4 SGB XI)
– Häusliche Pflege
– Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
– Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (hier findet man mehr Informationen)
– Tages- und Nachtpflege
– Kurzzeit- und vollstationäre Pflege
Der Leistungsumfang der Versicherung richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, welche durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse festgestellt wird.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt dabei für alle Leistungen, das bedeutet alle Leistungen müssen wirksam sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Pflegepersonen sind rentenversichert, die Beiträge werden von der Pflegekasse gezahlt. Während der pflegerischen Tätigkeit besteht der gesetzliche Unfallschutz.
Der demographische Wandel
Bereits in naher Zukunft wird wie bei der gesetzlichen Rente der demographische Wandel ohne Reform der Pflegeversicherung zu steigenden Beitragssätzen führen. Reformvorschläge hierfür wurden von der Rürup- Kommission und der Herzog- Kommission vorgelegt. Vorerst wurde eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung zur Stärkung der häuslichen Pflege zurückgestellt.
Es lohnt sich also, ähnlich wie bei der Altersvorsorge, auf die private Absicherung zu setzen. Dies kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung erfolgen, die auch steigende Pflegekosten in der Zukunft abfängt. Über die Pflegezusatzversicherung und worauf man bei einem Versicherungsvergleich achten sollte, dazu kann man hier mehr lesen.
Im Sinne der Pflegeversicherung sind Menschen nur pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. In der Pflegeversicherung wird zwischen drei Stufen unterschieden:
– erheblich pflegebedürftig: Pflegestufe 1
– schwer pflegebedürftig: Pflegestufe 2
– schwerst pflegebedürftig: Pflegestufe 3
Diese drei Pflegestufen haben unterschiedlich hohe Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Folge. Eine detaillierte Übersicht über die Pflegestufen und weitere Informationen findet man hier. Im Auftrag der Pflegekassen prüft der Medizinische Dienst, ob und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.